Wenn der Alltag schwer wird,
mache ich ihn leichter.

Anerkannt nach § 45a und § 45b SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI

Betreuung, Beratung & Haushaltshilfe.

Über die Pflegekasse abrechenbar

Kapazitäten: frei

Wenn es schnell gehen muss

Sie brauchen kurzfristig Unterstützung?

Dann rufen Sie einfach an. In der Regel kann ich innerhalb von 24 bis 48 Stunden beginnen, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Anrufe nehme ich auch samstags, sonntags und an Feiertagen entgegen.
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte die 112.

0155 609 324 07

Anrufe täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen

Meine Leistungen

Wobei darf ich Sie entlasten?

Drei Bereiche, die ineinandergreifen - buchbar einzeln oder gemeinsam, stundengenau abgerechnet. Einsätze sind auch abends, am Wochenende und an Feiertagen nach Absprache möglich.

Damit Sie richtig planen können: Ich biete ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Das heißt keine Behandlungspflege (keine Medikamente, keine Wundversorgung) und keine Grundpflege (kein Waschen, Duschen, Anziehen).

Eine Pflegekraft bringt einer Frau im Pflegebett ein Tablett mit dem Essen ans Bett

Betreuung

Verlässliche Begleitung im Alltag — für mehr Sicherheit zu Hause und spürbare Entlastung für pflegende Angehörige.

  • Begleitung zu Arzt, Apotheke, Behörden
  • Betreuung bei Demenz
  • Aktivierende Beschäftigung

Mehr erfahren →

Frisch gewaschene Wäsche trocknet an einer Leine im Garten

Haushaltshilfe

Ein gepflegtes Zuhause schafft Wohlbefinden. Ich halte Ordnung, damit Ihre Kraft für Schöneres bleibt.

  • Reinigung von Wohnräumen, Bad und Küche
  • Wäsche waschen, aufhängen, legen
  • Einkäufe und Besorgungen

Mehr erfahren →

Eine Pflegekraft sitzt neben einem älteren Herrn auf dem Sofa und untersucht ihn

Pflegeberatung

Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI - bei Ihnen zu Hause und für Sie kostenfrei.

  • Halbjährlich bei Pflegegrad 2 bis 5
  • Vollständig von der Pflegekasse übernommen
  • Unterstützung statt Kontrolle

Mehr erfahren →

Porträt von Natalie Schamber, Inhaberin von LEVIORA.

Ihre Ansprechpartnerin

Wer zu Ihnen nach Hause kommt.

„Mein Name ist Natalie Schamber. Als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin weiß ich aus der stationären Pflege, der Betreuung und der Notfallpflege, wie viel Vertrauen, Zeit und echte Zuwendung ausmachen."

Bei LEVIORA begleite ich Menschen, die im Alltag Unterstützung brauchen - persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe. Mir ist wichtig, individuelle Bedürfnisse wahrzunehmen und Lösungen zu finden, die wirklich entlasten.

  • Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Sieben Jahre in der stationären Notfallpflege
  • Praxisanleiterin in Pflegeberufen
  • Inhaberin von LEVIORA — Ihre feste Bezugsperson

Natalie Schamber

  • § 45a SGB XILandesrechtlich anerkannter Angebotsträger
  • § 37 Abs. 3 SGB XIAnerkannte Beratungsstelle für Beratungseinsätze
  • § 45b SGB XIÜber den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechenbar
  • Examinierte FachkraftGesundheits- und Krankenpflegerin mit Klinikerfahrung

Der Ablauf

So einfach beginnt es.

1

Anrufen oder Termin buchen

Ein Anruf genügt. Sie schildern kurz, worum es geht — mehr braucht es nicht.

Rückruf in der Regel am selben Werktag

2

Kennenlernen bei Ihnen zu Hause

Wir schauen gemeinsam, was wirklich hilft.

Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich

3

Unterstützung erhalten

Feste Zeiten, feste Bezugsperson, klare Absprachen. Änderungen jederzeit möglich.

meist innerhalb weniger Tage

Kosten

Was kostet das? Ganz transparent.

Bis 131 € im Monat übernimmt Ihre Pflegekasse.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu — für Betreuung und Haushaltshilfe. Bei weiteren Finanzierungsmöglichkeiten unterstütze ich Sie gerne.

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie kostenfrei — die Pflegekasse übernimmt ihn vollständig.

Betreuung

45,88 €

pro Stunde

Hauswirtschaft

41,45 €

pro Stunde

Hausbesuch

8,89 €

je Besuch, zusätzlich

Ich rechne mit allen Pflegekassen ab. Die Leistungen können auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Es gelten die aktuellen Entgelte für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Rheinland-Pfalz ab 01.03.2026.

Blick von oben auf Puderbach: Wohnhäuser zwischen Wiesen und bewaldeten Hängen im Westerwald
Puderbach von oben · Foto: Wolkenkratzer, CC BY-SA 4.0, Ausschnitt und Farben angepasst

Einzugsgebiet

Ich bin in Ihrer Nähe.

Ich komme zu Ihnen nach Hause, in Puderbach und im Umkreis von etwa 30 Kilometern.

  • Kreis Neuwied
  • Kreis Altenkirchen
  • Westerwaldkreis

30 km Umkreis. Weitere Orte nach Absprache.

Was andere sagen

Stimmen von Familien, die ich begleite.

Nachzulesen sind alle Bewertungen in meinem Google-Unternehmensprofil.

Alle auf Google ansehen
Natalie ist eine wunderbare Betreuung mit viel Herz! Mein Junge ist 6 Jahre alt und hat das Down Syndrom. Jedesmal wenn sie kommt freut er sich riesig, sowie meine beiden anderen Kinder. Ich vertraue ihr meinen Sohn gerne an. Sie macht einen hervorragenden Job! Immer wieder gerne!
Chrissi D. April 2026
Wir sind sehr zufrieden mit der Betreuung. Sehr zuverlässig, vertrauensvoll und besonders einfühlsam. Das sind für uns sehr wichtige Kriterien. Vielen Dank Frau Schamber. Wir wünschen uns sehr, dass Sie uns weiter betreuen werden.
Manfred D. September 2026

Häufige Fragen

Das fragen mich Angehörige am häufigsten.

Für wen sind die Leistungen gedacht?

Die Leistungen richten sich an Menschen, die im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind - vorübergehend ebenso wie dauerhaft.

Über die Pflegekasse abgerechnet wird ab Pflegegrad 1. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann die Leistungen als Privatleistung nutzen — und ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.

Besonders für Menschen:

  • mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • nach einem Unfall oder einer Krankheit
  • Seniorinnen und Senioren
  • und für pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen
Was übernehmen Sie nicht?

Damit es keine Missverständnisse gibt, sage ich das offen:

  • Keine Behandlungspflege. Also keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung, keine Injektionen, kein Verbandwechsel.
  • Keine Grundpflege. Also kein Waschen, Duschen, Anziehen oder Hilfe beim Toilettengang.

Ich biete ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI.

Wenn Sie das brauchen, sagen Sie mir Bescheid — ich sage Ihnen, an wen Sie sich wenden können.

Kommen Sie auch zu mir? Wie groß ist das Einzugsgebiet?

Puderbach und Umgebung, etwa 30 km im Umkreis. Damit sind unter anderem die Kreise Neuwied, Altenkirchen und Westerwald gut erreichbar. Weitere Orte gerne nach Absprache.

Wann sind Einsätze möglich — auch abends und am Wochenende?

Ja. Einsätze sind auch abends und am Wochenende nach Absprache möglich.

Wer kommt, wenn Sie krank sind oder Urlaub haben?

Sie werden von mir persönlich betreut.

Für Urlaub und Krankheit gibt es eine feste Vertretungsregelung mit geschultem Personal. Sie stehen also nie ohne Unterstützung da.

Urlaub kündige ich rechtzeitig an. Falle ich kurzfristig aus, sorge ich für Vertretung.

Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Ja. Die Leistungen sind im Rahmen der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar — bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1.

Ich rechne mit allen Pflegekassen direkt ab. Wer keinen Pflegegrad hat oder mehr Stunden möchte, kann die Leistungen auch als Privatleistung in Anspruch nehmen.

Wie viel Betreuung ist mit dem Pflegebudget möglich?

Der Entlastungsbetrag von 131,00 € monatlich reicht bei regelmäßiger Betreuung meist nur für wenige Stunden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt und miteinander kombiniert werden. Welche Möglichkeiten in Ihrem persönlichen Fall bestehen, klären wir gerne gemeinsam.

Die verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Gibt es eine Mindestdauer? Wie lange bin ich gebunden?
  • Mindestens 2 Stunden je Einsatz — in kürzerer Zeit lässt sich kaum etwas erledigen, was Ihnen wirklich hilft.
  • Kündigungsfrist: 14 Tage zum Monatsende. Keine Mindestlaufzeit, keine Vertragsjahre.

Das erste Kennenlernen ist davon unabhängig: kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

Sie müssen das nicht allein tragen.

Ein erstes Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Ich höre zu und sage Ihnen ehrlich, was möglich ist.

Oder schreiben Sie mir: leviora.kontakt@gmail.com